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Pan European Pension Produkt (PEPP): Unterschied zwischen den Versionen

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06-2019 / Das neue europäische Rentenprodukt wird  mit einem faktischen Provisionsdeckel  von nur einem Prozent ausgestattet. Hierüber hat das Europaparlament und EU-Kommission entschieden.


Die Festlegung in dem zugehörigen Regulierungstext definiert, dass Versicherer nur ein Prozent der angesparten Summe als Kosten pro Jahr berechnen dürfen. Die Initiative hierzu ging von der Grünen-Fraktion im Europaparlament aus. Laut Sven Giegold, dem finanzpolitischen Sprecher der Grünen im Europaparlament, werde dies auch Blockaden bezüglich einer Provisionsdeckelung in Deutschland lösen.


04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen.
04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen.
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