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Pan European Pension Produkt (PEPP): Unterschied zwischen den Versionen

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04-04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderes Mitgliedsstaaten, Peep mitnehmen.
Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat  werden die Detailregelungen erarbeitet.


09-2018 /  Die europäische Kommission hat die Verhandlungen wieder aufgenommen.
09-2018 /  Die europäische Kommission hat die Verhandlungen wieder aufgenommen.
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