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Musikinstrumentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung
'''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung'''


Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.


Leistung im Schadensfall
 
'''Leistung im Schadensfall'''


Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:
Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:


die anfallenden Reparaturkosten
* die anfallenden Reparaturkosten
bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes
* bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes
 


Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:
Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:
{| class="wikitable"
|-
|  || aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
|-
| + || Zubehör
|-
| Beispiel || Beispiel
|}


aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
45.033

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