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Modellhalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gesetzliche Änderung'''


⚠️  In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist.


Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften:


 
- Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br />
 
- Information des Bundesministerium über UAV`s<br />
 
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen<br />