Mietkautionsversicherung, Schadenbeispiele

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Riss in der Fliese

Die Mieterin einer Wohnung übergibt beim Einzug in die Wohnung Ihrem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft. Als die Mieterin nach einigen Jahren aus der Wohnung auszieht, meldet sich der Vermieter bei der Mietkautionsversicherung mit der Information, dass die Mieterin einen Riss in einer Fliese im Badezimmer verursacht hat. Diese räumt ein, dass ihr eine Parfumfläschchen herabgefallen ist. Im ganzen Prüfungsstress hatte sie vergessen den Vermieter über den Schaden zu informieren. Im Rahmen der Mietkautionsversicherung lässt sich der Vermieter die Kosten für den Austausch der Fliese erstatten. Die Mietkautionsversicherung wiederum lässt sich den Betrag von der Vermieter bezahlen.


Unrichtige Beschuldigung

Zum Einzug in seine neue Wohnung übergibt der Mieter dem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft in den entsprechenden Höhe. Als der Mieter nach vielen Jahren aus der Wohnung auszieht, bemerkt der Vermieter bei Wohnungsübernahme, dass der Parkettboden einen großen Kratzer aufweist. Diesen Schaden meldet der Vermieter der Mietkautionsversicherung. Beim Einzug in die Wohnung wurde der bereits bestehende Kratzer im Parkettboden bemerkt und im Übergabeprotokoll vermerkt, welches dem Vermieter nicht mehr vorliegen hatte. Die Mietkautionsversicherung lehnte daher die Leistung an den Vermieter ab.