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Mietkaution: Unterschied zwischen den Versionen

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I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).
I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).
Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen.  
Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen.  
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