Maschinenversicherung, Einzelprüfung v. Geräten: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 4. November 2016, 09:13 Uhr

Maschinenversicherung, Einzelprüfung

Bei nachfolgenden Spezialgeräten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den Versicherer.

  • Auto- und Mobilkrane über 50 Tonnen Tragkraft,
  • Hammermühlen,
  • Steinbrecher,
  • Gerüste,
  • Schalungen,


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