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Leistungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Versicherer besteht bei Verletzungen der Obliegenheiten, Anzeigepflichten, Vorsatz, Veräußerung der Versicherten Sache, bei arglistiger Täuschung und der Nichtzahlung des Beitrages ggf. Leistungsfreiheit.
Für den Versicherer besteht bei Verletzungen der Obliegenheiten, Anzeigepflichten, Vorsatz, Veräußerung der Versicherten Sache, bei arglistiger Täuschung und der Nichtzahlung des Beitrages ggf. Leistungsfreiheit.


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