Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich

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Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.

Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.


Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert

👁 Siehe auch: Eigenschaden
👁 Siehe auch: XXX