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Krankenversicherungswechsel PKV-GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.<br>
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Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer - mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind.<br>
- EUR {{#var:BBG}} bei 12 Monatsgehältern (=Kurzform: MG)<br>


 
bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. EUR {{#var:GKV-BBGj}} sind -
 
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Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.
 
Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer - mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind.
- EUR {{#var:BBG}} bei 12 Monatsgehältern (=Kurzform: MG)
- EUR 3.530,77 bei 13 MG
- EUR 3.400,00 bei 13,5 MG
- EUR 3.278,58 bei 14 MG
bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. EUR 45.900,- sind -
 
o d e r selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.
o d e r selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.