Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl

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Der Versicherungsnehmer hat für eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Der Kassenpatient hat i.d.R. kein freies Krankenhauswahlrecht.

Siehe auch:
Krankenversicherung private, freie Arztwahl
Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
Krankenversicherung private, gemischte Krankenanstalten


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Schlagwort: Krankenhauswahl, freie Krankenhauswahl


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