Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl

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Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl

Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Der Kassenpatient hat im Krankenhaus keinen Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Er hat nur Anspruch auf eine Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Siehe auch: Krankenversicherung private, freie Arztwahl
Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung

Schlagwort: Krankenhauswahl, freie Krankenhauswahl