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Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl<br />
 


Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung '''die freie Wahl unter allen Krankenhäusern''', die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. <br />
Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung '''die freie Wahl unter allen Krankenhäusern''', die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. <br />
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  Der Kassenpatient hat i.d.R. kein freie Krankenhauswahlrecht.
  Der Kassenpatient hat i.d.R. kein freie Krankenhauswahlrecht.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, freie Arztwahl]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, freie Arztwahl]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, gemischte Krankenanstalten]]<br /><br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, gemischte Krankenanstalten]]<br /><br />


Schlagwort: Krankenhauswahl, freie Krankenhauswahl
Schlagwort: Krankenhauswahl, freie Krankenhauswahl
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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