Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Die freie <big>Heilfürsorge</big> ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''<br />
'''Die <big>freie Heilfürsorge</big> ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''<br />


Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht.
Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht.
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*'''Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:'''<br />
*'''Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:'''<br />


- Polizisten des Bundes und der meisten Länder,<br />
:Polizisten des Bundes und der meisten Länder,<br />
- Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,<br />
:Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,<br />
- Justizvollzugsbeamte,<br />
:Justizvollzugsbeamte,<br />
- Soldaten (besondere Regelungen).<br />
:Soldaten (besondere Regelungen).<br />




⚠️ '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für  Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />'''
⚠️ '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für  Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />'''


Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  
Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  
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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)


'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
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