Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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• Soldaten.<br />
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  '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Die Familienangehörigen sind  am besten mit dem kostengünstigen Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt<br />'''
  '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Die Familienangehörigen sind  am besten mit dem kostengünstigen Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt.<br />'''


Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  
Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  

Version vom 30. November 2016, 12:32 Uhr

Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.

Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach. Besonders gefährdete Berufe sind Polizisten, Feuerwehr, Soldaten (besondere Regelungen) und Justizbeamte.

Anspruch auf freie Heilfürsorge, bis zum Rentenalter, haben demnach:

• Polizisten des Bundes und der meisten Länder,
• Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
• Justizvollzugsbeamte,
• Soldaten.

Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Die Familienangehörigen sind  am besten mit dem kostengünstigen Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt.

Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten. Der Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung ergänzt den Schutz und bietet somit die beste und kostengünstigste Versicherungsform.

Siehe auch: Krankenversicherung private, für Beamte


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