Krankenversicherung private, ambulante Operationen

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Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.

Beispiele:

  • Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
  • Krampfaderop.,
  • Bandscheibenop.,
  • Leistenbruchop.,
  • Herzschrittmacher,
  • Rachenmandelop.,
  • grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
  • Arthroskopischeop.
  • nicht abschließend.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung

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Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen