Krankenversicherung private, ambulante Operationen

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Krankenversicherung private, ambulante Operationen

Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. Wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.

Beispiele:

• Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
• Krampfaderop.,
• Bandscheibenop.,
• Leistenbruchop.,
• Herzschrittmacher,
• Rachenmandelop.,
• grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
• Arthroskopischeop.

  • nicht abschließend.

Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung

Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen