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Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.


Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]
👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]


Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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