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Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

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  Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.  
  Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.  


Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen bzw. zurückzutreten.
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private,          ]]
Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]


Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]