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Krankenversicherung private, Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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:Waren zuvor nur bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, so wurden alle Personen der Versicherungspflicht unterworfen, gleich in welchem System, gesetzlich oder privat, sie bislang versichert waren. Dies betrifft Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger, alle müssen sich gegen Krankheitskosten absichern. Diejenigen, die ohne Krankenversicherung waren, mussten 2009 dem System beitreten in dem sie zuletzt versichert waren.  
:Waren zuvor nur bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, so wurden alle Personen der Versicherungspflicht unterworfen, gleich in welchem System, gesetzlich oder privat, sie bislang versichert waren. Dies betrifft Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger, alle müssen sich gegen Krankheitskosten absichern. Diejenigen, die ohne Krankenversicherung waren, mussten 2009 dem System beitreten in dem sie zuletzt versichert waren.  


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:Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommen unterschiedliche Versicherungsformen in Betracht::  
:Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommen unterschiedliche Versicherungsformen in Betracht::  
 
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:- Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
:- Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
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* '''Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung'''
* '''Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung'''


In der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzliche alle Arbeitnehmer pflichtversichert, deren Bruttoarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Zum Bruttoarbeitsentgelt zählen das laufende monatliche Bruttoeinkommen, das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt.
:In der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzliche alle Arbeitnehmer pflichtversichert, deren Bruttoarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Zum Bruttoarbeitsentgelt zählen das laufende monatliche Bruttoeinkommen, das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt.


Die gesetzliche Regelung zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung findet sich in § 5 SGB V (Sozialgesetzbuch). Demnach sind die nachfolgenden Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet:
:Die gesetzliche Regelung zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung findet sich in § 5 SGB V (Sozialgesetzbuch). Demnach sind die nachfolgenden Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet:


* Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung {{#var:5.1}} € übersteigt, jedoch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
* Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung {{#var:5.1}} € übersteigt, jedoch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
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* Personen ohne anderweitigen Anspruch auf eine Krankenversicherung, die zuletzt gesetzlich versichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind
* Personen ohne anderweitigen Anspruch auf eine Krankenversicherung, die zuletzt gesetzlich versichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind


Wird eine Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von einer Frist von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Nach Fristablauf kann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse seiner Wahl anmelden.
:Wird eine Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von einer Frist von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Nach Fristablauf kann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse seiner Wahl anmelden.




* '''Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung'''
* '''Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung'''


In der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht versicherungspflichtig die nachfolgenden Personen:
:In der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht versicherungspflichtig die nachfolgenden Personen:


* hauptberuflich selbständig tätige Personen  
* hauptberuflich selbständig tätige Personen  
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* '''Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung'''
* '''Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung'''


Personen, die nicht oder nicht mehr zu den versicherungspflichtigen Personen zählen, müssen entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder in der privaten Krankenversicherung versichert sein.
:Personen, die nicht oder nicht mehr zu den versicherungspflichtigen Personen zählen, müssen entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder in der privaten Krankenversicherung versichert sein.
Hierbei gilt, dass niemand die gesetzliche Krankenversicherung verlassen muss, wenn dieser dort vorher versichert war. Wie z.B. Existenzgründer können als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.  
Hierbei gilt, dass niemand die gesetzliche Krankenversicherung verlassen muss, wenn dieser dort vorher versichert war. Wie z.B. Existenzgründer können als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.  


Scheidet ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer aus der Erwerbstätigkeit aus und geht in Rente, so ist dieser entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung für Rentner oder der ehemalige Arbeitnehmer muss sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Vorteil der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner liegt darin, dass der Beitragsaufwand geringer ist.
:Scheidet ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer aus der Erwerbstätigkeit aus und geht in Rente, so ist dieser entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung für Rentner oder der ehemalige Arbeitnehmer muss sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Vorteil der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner liegt darin, dass der Beitragsaufwand geringer ist.




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