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Krankenversicherung private, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Begründung:''' Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. '''<br />
'''Begründung:''' Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. '''<br />
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=OLGBremen06-02-2014-Az3U35/13&btnK=Google-Suche
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OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13


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Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11  
Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11  


=== Zahnzusatzversicherung Eintritt des Versicherungsfalls vor oder nach Vertragsbeginn   ====
=== Zahnzusatzversicherung Eintritt des Versicherungsfalls vor oder nach Vertragsbeginn===
'''Sachverhalt:''' Bei einer zahnärztlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass beim VN "kein idealer Gebisszustand" bestand, aber keinerlei akuter Handlungs/Behandlungsbedarf bestand. Der VN war beschwerdefrei. Drei Jahre später liess sich der VN zwei Zähne implantieren, Kosten 7.000 Euro. Der Versicherer verweigerte die Leistung mit der Begründung, dass der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss/Versicherungsbeginn eintrat.<br />
'''Sachverhalt:''' Bei einer zahnärztlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass beim VN "kein idealer Gebisszustand" bestand, aber keinerlei akuter Handlungs/Behandlungsbedarf bestand. Der VN war beschwerdefrei. Drei Jahre später liess sich der VN zwei Zähne implantieren, Kosten 7.000 Euro. Der Versicherer verweigerte die Leistung mit der Begründung, dass der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss/Versicherungsbeginn eintrat.<br />
   
   
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BGH - 30-10-2013 - Az IV ZR 307/12
BGH - 30-10-2013 - Az IV ZR 307/12


=== Urteil zur "medizinisch notwendiger Heilbehandlung"  ===


„Nach § 1 Abs. 2 der AVB ist Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Eine medizinisch notwendige Heilbehandlung liegt vor, wenn sich eine Behandlungsmethode dazu eignet, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Ausreichend ist, dass es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, diese als notwendig anzusehen (BGH NJW-RR 2014, 295, 296). Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet.“<br />
OLG Köln 20 U 7/14


Schlagwort: Urteil, Urteile, urteil PKV, Urteile PKV, private Krankenversicherung Urteil, private Krankenversicherung Urteile, PKV Urteile
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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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