Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug

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Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.

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Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug