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Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer,  werden nicht berücksichtigt.<br />
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer,  werden nicht berücksichtigt.<br />


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]] <br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]] <br />
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