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Krankenversicherung private, Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten- Einkommen  muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € jährlich liegen.
'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten- Einkommen  muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € jährlich liegen.


'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln.
'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können bei Aufgabe der Selbständigkeit in die Familienversicherung wechseln.


'''Versicherte, älter als 55 Jahre''' Möglichkeit: Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse über die  Familienversicherung des Ehepartners.
'''Versicherte, älter als 55 Jahre''' Möglichkeit: Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse über die  Familienversicherung des Ehepartners.
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'''Krankenversicherung im europäischen Ausland'''
'''Krankenversicherung im europäischen Ausland'''


Die zweite Möglichkeit besteht darin, in die Pflichtversicherung eines anderen europäischen Landes einzutreten. Zu den Ländern mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht sind z.B. Schweden, Schweiz, Niederlande. Im Regelfall muss in das jeweilige Land umgezogen oder eine Arbeitsstelle angenommen werden. Der Versicherungsschutz muss mindestens 12 Monate bestehen und die private Krankenversicherung rechtzeitig gekündigt werden.  
Die zweite Möglichkeit besteht darin, in die Pflichtversicherung eines anderen europäischen Landes einzutreten. Zu den Ländern mit einer entsprechenden Krankenversicherungspflicht gehören z.B. Schweden, Schweiz, Niederlande. Im Regelfall muss in das jeweilige Land umgezogen oder dort eine Arbeitsstelle angenommen werden. Der Versicherungsschutz muss mindestens 12 Monate bestehen und die private Krankenversicherung rechtzeitig gekündigt werden.  
Nach der Rückkehr nach Deutschland kann innerhalb von drei Monaten der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Nach der Rückkehr nach Deutschland kann innerhalb von drei Monaten der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.




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