Krankenversicherung private, Neugeborene: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:




👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Kinder]]<br />
'''Siehe auch:'''<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld]]<br />
[[Krankenversicherung private, Kinder]]<br />
Schlagwort: Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene
[[Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld]]<br />




Zeile 50: Zeile 50:




Schlagwort: Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene


.-.-.-.
.-.-.-.

Version vom 14. Mai 2021, 13:33 Uhr

Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wird das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert bzw. der Antrag zur Mitversicherung gestellt, so wird das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt, ohne wenn und aber, ohne jegliche Einschränkungen, auch wenn bereits Kosten angefallen sind, versichert. Alle Wartezeiten entfallen.


Siehe auch:
Krankenversicherung private, Kinder
Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene

.-.-.-.