Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld

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Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für jeden Kalendertag werden XXX 13 € gezahlt, maximal XXX 210 € monatlich.

Gesetzlich Krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de


Überblick der Anspruchsberechtigung


Anspruchsberechtigte Anspruchshöhe Zuständigkeit
Arbeitnehmerin in der GKV bis zu 13 € täglich und Arbeitgeberzuschuß Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
Arbeitnehmerin in der PKV bis zu 210 € einmalig und Arbeitgeberzuschuß Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle


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