Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Wertedatenbank}}
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{| class="wikitable"
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|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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<big>'''Mutterschaftsgeld'''</big>
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
   
   
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />


⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de]
⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de]




Überblick der Anspruchsberechtigung
<big>'''Überblick der Anspruchsberechtigung'''</big>




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! Anspruchsberechtigte !! Anspruchshöhe !! Zuständigkeit
! Anspruchsberechtigte !! Anspruchshöhe !! Zuständigkeit
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| Arbeitnehmerin in der GKV || bis zu 13 € täglich und Arbeitgeberzuschuß || Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
| Arbeitnehmerin in der GKV || bis zu {{#var:21.1}} € täglich und Arbeitgeberzuschuss || Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
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| Arbeitnehmerin in der PKV || bis zu 210 € einmalig und Arbeitgeberzuschuß || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
| '''Arbeitnehmerin in der PKV''' || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu 210 € einmalig und Arbeitgeberzuschuß || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Selbständige in der PKV || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
| '''Selbständige in der PKV''' || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
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| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||  
| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||  
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Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle<br />


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<center>{{bimpimV02}}
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)


'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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.-.-.-.
Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle<br />
45.029

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