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Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''
{{Wertedatenbank}}
Für jeden Kalendertag werden XXX13 €  gezahlt, maximal XXX210 € monatlich.<br />


'''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
 
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  - die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
 
<big>'''Mutterschaftsgeld'''</big>
 
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
   
   
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />


⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de]
⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de]
 
 
<big>'''Überblick der Anspruchsberechtigung'''</big>
 
 
{| class="wikitable"
|-
! Anspruchsberechtigte !! Anspruchshöhe !! Zuständigkeit
|-
| Arbeitnehmerin in der GKV || bis zu {{#var:21.1}} € täglich und Arbeitgeberzuschuss || Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
|-
| '''Arbeitnehmerin in der PKV''' || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
|-
| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
|-
| '''Selbständige in der PKV''' || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
|-
| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||
|-
| Selbständige ini der GKV, freiwillig versichert mit Krankengeldanspruch || Mutterschaftsgeld || Gesetzliche Krankenversicherung
|-
| Familienversicherte ohne Beschäftigung || kein Mutterschaftsgeld ||
|-
| Arbeitslose, die ALG I beziehen || in Höhe des Arbeitslosengeldes || Gesetzliche Krankenkasse und Agentur für Arbeit
|-
| Arbeitslose, die ALG II beziehen || ALG II wird weiter bezahlt, sowie der Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche || zuständiges Jobcenter
|}






Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle<br />


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<center>{{bimpimV02}}
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)


'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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.-.-.-.
Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle<br />
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