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Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Krankentagegeldversicherung / Verdienstausfallversicherung kann '''Bestandteil einer privaten Kostenvollversicherung oder auch als separate private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung''' abgeschlossen werden. Die Leistungen der GKV sind der Höhe und der Dauer (Aussteuerung) nach begrenzt, so dass mit der Zusatzversicherung diese Lücken geschlossen werden können.
Die Krankentagegeldversicherung / Verdienstausfallversicherung kann '''Bestandteil einer privaten Kostenvollversicherung oder auch als separate private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung''' abgeschlossen werden. Die Leistungen der GKV sind der Höhe und der Dauer (Aussteuerung) nach begrenzt, so dass mit der Zusatzversicherung diese Lücken geschlossen werden können.


'''Höhe der Krankentagegeldversicherung: Die private Krankentagegeldversicherung kann in Stufen von 5 oder 10 € bis zu einer Höhe von  ca. 300 € täglich''', von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, '''versichert werden'''. (Das Krankengeld der GKV beträgt im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} täglich maximal {{#var:3.7}} € und reicht somit vielen Versicherten nicht aus.)
* '''Höhe der Krankentagegeldversicherung: Die private Krankentagegeldversicherung kann in Stufen von 5 oder 10 € bis zu einer Höhe von  ca. 300 € täglich''', von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, '''versichert werden'''. (Das Krankengeld der GKV beträgt im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} täglich maximal {{#var:3.7}} € und reicht somit vielen Versicherten nicht aus.)
Das Krankentaggeld darf nicht zur Bereicherung führen.<br />
Das Krankentaggeld darf nicht zur Bereicherung führen.<br />


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* '''Angestellte Versicherte''' erhalten vom Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarife mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT ab 7.Wo,  zur Verfügung. <br />
* '''Angestellte Versicherte''' erhalten vom Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarife mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT 7,  zur Verfügung. <br />




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