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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| '''''' | |||
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
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<big>'''Krankenversicherung für Kinder'''</big> | <big>'''Krankenversicherung für Kinder'''</big> | ||
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* '''Beide Elternteile sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert | * '''Beide Elternteile sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.''' | ||
:In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder generell über ein Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Es besteht die freie Wahl bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird.<br /> | :In der gesetzlichen Krankenkasse können Kinder generell über ein Elternteil beitragsfrei mitversichert werden. Es besteht die freie Wahl bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird.<br /> | ||
* '''Ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und ein Elternteil ist privat krankenversichert | * '''Ein Elternteil ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und ein Elternteil ist privat krankenversichert.''' | ||
:Das Kind kann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden wenn: ein Elternteil privat versichert ist, dieses Elternteil ein Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:2.2}} €) hat, das privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Treffen alle diese Punkte zu, kann das Kind separat versichert werden. Den genauen Wortlaut/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem § 10,3 SGB V. | :Das Kind kann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden wenn: ein Elternteil privat versichert ist, dieses Elternteil ein Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:2.2}} €) hat, das privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. Treffen alle diese Punkte zu, kann das Kind separat versichert werden. Den genauen Wortlaut/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem § 10,3 SGB V. | ||
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* '''Aufnahmezwang der privaten Krankenversicherung für Kinder''' | * '''Aufnahmezwang der privaten Krankenversicherung für Kinder.''' | ||
:Besteht in der Schwangerschaft bereits Klarheit darüber, dass das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung versichert wird, so greift § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). | :Besteht in der Schwangerschaft bereits Klarheit darüber, dass das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung versichert wird, so greift § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). | ||
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'''Siehe auch | '''Siehe auch''' <br /> | ||
[[Krankenversicherung private, Neugeborene]]<br /> | [[Krankenversicherung private, Neugeborene]]<br /> | ||
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[[Informationssystem Krankenversicherung private|Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']] | [[Informationssystem Krankenversicherung private|Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']] | ||
'''Anschrift''' <br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||