Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht), 
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- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht), 
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- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}}  € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).
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- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}}  € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €)






 
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