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Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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| Pflegeversicherung|| style="text-align:right"|24,31 € || style="text-align:right"| 28,07 € || style="text-align:right"| 32,83 € || style="text-align:right"| 38,95 € || style="text-align:right"| 46,93 € || style="text-align:right"| 57,52 € || style="text-align:right"| 71,92 €
| Pflegeversicherung|| style="text-align:right"|24,31 € || style="text-align:right"| 28,07 € || style="text-align:right"| 32,83 € || style="text-align:right"| 38,95 € || style="text-align:right"| 46,93 € || style="text-align:right"| 57,52 € || style="text-align:right"| 71,92 €
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| Gesamtbeitrag|| style="text-align:right"|€ || style="text-align:right"|€ || style="text-align:right"|€ || style="text-align:right"|€ || style="text-align:right"|€ || style="text-align:right"|€ || style="text-align:right"|€
| Gesamtbeitrag|| style="text-align:right"| 337,11 € || style="text-align:right"| 377,25 € || style="text-align:right"| 423,14 € || style="text-align:right"| 481,87 € || style="text-align:right"| 549,86 € || style="text-align:right"| 625,16 € || style="text-align:right"| 709,91
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Stand : XXX<br /><br />
Stand : 02-2018<br /><br />XXX




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* '''Gesetzliche Krankenversicherung'''<br />
* '''Gesetzliche Krankenversicherung'''<br />


Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}} €), mindestens aber 50 % festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />
Bestand schon zuvor eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, aber die Partnerschaft ist nicht gesetzlich anerkannt oder der Ehe-Partner ist privat versichert, kann die Hausfrau/der Hausmann sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Hierzu bietet die GKV einen speziellen "Hausfrauentarif" an. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von 80 % der Jahresarbeitsentgeltgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}} €), mindestens aber 50 % festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />


'''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br />


- der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen, 
<br />
'''Beitragsfrei als Familienversicherter:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br />


- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige    Mitgliedschaft vorliegen, 
<br />
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Inland liegen, 
<br />


- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht  bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht), 
<br />
- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen, 
<br />


- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}} 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).<br /><br />
- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht), 
<br />


- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}}  € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €)




Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau<br /><br />


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Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau<br /><br />
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