Krankenversicherung private, Existenzgründer

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Private Krankenversicherung (PKV)

Der Versicherungsschutz sollte dem Umfang nach auf jeden Fall das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse nicht unterschreiten. Sparen ist gut, aber nicht zu Lasten der medizinischen Versorgung.

Das gehört versichert: Der Versicherungsschutz sollte den ambulanten Bereich, den stationären Bereich, die Zahnbehandlung und den Zahnersatz sowie ein Krankentagegeld abdecken. Die Pflegeversicherung gehört ebenso dazu.

Gegen einen höheren, fixen Selbstbeteiligungsbetrag (SB) ist nichts einzuwenden. Eine prozentuale Selbstbeteiligung ist dagegen nicht zu empfehlen, da eine Eigenbeteiligung von 10 oder 20 % in die Zigtausende gehen kann. Nur ein Beispiel von vielen: Dauermedikamentenbehandlung mit teuren Arzneimitteln.

Billigangebote/Billigtarife mit monatlichen Beitragsprämien zwischen 60 und 100 € sind "Ködertarife" und bieten nur einen unzureichenden Schutz.

Wegen der hohen Anzahl an Krankenversicherunganbietern, der Tarifvielfalt und den unterschiedlichen Leistungen, ist es angeraten einen Versicherungsvergleich durchzuführen.

PKV Beitragsbeispiele mit unterschiedlichem Eintrittsalter - Leistungen: ambulante Heilbehandlung 100 % mit jährlicher SB von 600 €, Mehrbettzimmerversorgung, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 75 %, Krankentagegeld/Verdienstausfall 90 € täglich ab der 7. Woche und Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Die gesetzliche Krankenkasse erhebt für den Existenzgründer einen Beitrag von 14,6 % des Einkommens (maximiert durch die BMG).


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung 2020
Schlagwort: Existenzgründer, Existenzgründung, Krankenversicherung Existenzgründer, Krankenversicherung für Existenzgründer


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