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'''Das Chefarzthonorar bestimmt sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)'''. Der Arzt darf bis zum 3,5-fachen Satz gegenüber dem Patienten abrechnen. Hierfür muss er eine medizinische Begründung geben. Eine Rechnungsstellung über dem 3,5-fachen Satz ist nur dann möglich, wenn zwischen Arzt und Patient eine gesonderte schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Die private Versicherung, Vollkosten- und Zusatzversicherung, kommt für all diese Kosten auf, wenn dies auch im Tarif mitversichert ist. | '''Das Chefarzthonorar bestimmt sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)'''. Der Arzt darf bis zum 3,5-fachen Satz gegenüber dem Patienten abrechnen. Hierfür muss er eine medizinische Begründung geben. Eine Rechnungsstellung über dem 3,5-fachen Satz ist nur dann möglich, wenn zwischen Arzt und Patient eine gesonderte schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Die private Versicherung, Vollkosten- und Zusatzversicherung, kommt für all diese Kosten auf, wenn dies auch im Tarif mitversichert ist. | ||
Bei bestehender Privatversicherung sollte überprüft werden ob eine mögliche Honorarabrechnung oberhalb des 3,5-fachen Satzes auch versichert ist. | |||