Krankenversicherung private, Brillen / Kontaktlinsen / Lasikbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Lasikbehandlung, Operation''': Einige private Krankenversicherer verweigern die Kostenerstattung für eine Lasik-Operation mit Hinweis auf die fehlende medizinische Notwendigkeit.  Fragen Sie also vor der Durchführung einer Lasik OP, ob der Versicherer die Kosten übernimmt und legen Sie ggf. Einspruch ein. In vielen Fällen lenkt der Versicherer ein und leistet.<br />
'''Lasikbehandlung, Operation''': Einige private Krankenversicherer verweigern die Kostenerstattung für eine Lasik-Operation mit Hinweis auf die fehlende medizinische Notwendigkeit.  Fragen Sie also vor der Durchführung einer Lasik OP, ob der Versicherer die Kosten übernimmt und legen Sie ggf. Einspruch ein. In vielen Fällen lenkt der Versicherer ein und leistet.<br />


Schlagwort: Brille, Brillenerstattung, Kontaktlinsen, Kontaktlinsenerstattung, Lasikoperation, Lasik OP, Lasikbehandlung




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Version vom 15. Mai 2021, 08:19 Uhr

I.d.R. gibt es für Brillen und Sehhilfen für den privat Versicherten eine Kostenerstattung von 100 € bis ca. 300 €, je nach Tarif. Häufig ist eine Kostenbeteiligung des Versicherungsnehmers von bis zu 20 % vorgesehen. Bei leistungsstarken Tarifen werden für Brillengläser bis zu 100 % vom Krankenversicherer übernommen. Für das Brillengestell werden bis zu 200 € finanziert. Auch Kosten für Kontaktlinsen werden erstattet. Alle zwei bis drei Jahre, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, können die Leistungen in Anspruch genommen werden.

Lasikbehandlung, Operation: Einige private Krankenversicherer verweigern die Kostenerstattung für eine Lasik-Operation mit Hinweis auf die fehlende medizinische Notwendigkeit. Fragen Sie also vor der Durchführung einer Lasik OP, ob der Versicherer die Kosten übernimmt und legen Sie ggf. Einspruch ein. In vielen Fällen lenkt der Versicherer ein und leistet.


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