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Krankenversicherung private, Belegeinreichung / Kostennachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Besteht eine '''Krankenhaustagegeldversicherung''', so genügt eine ärztliche '''Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes''' mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person.
Besteht eine '''Krankenhaustagegeldversicherung''', so genügt eine ärztliche '''Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes''' mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Rechnungsverauslagung ]]<br />
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