Krankenversicherung private, Belegeinreichung / Kostennachweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
Besteht eine '''Krankenhaustagegeldversicherung''', so genügt eine ärztliche '''Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes''' mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person.
Besteht eine '''Krankenhaustagegeldversicherung''', so genügt eine ärztliche '''Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes''' mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person.


Siehe auch: [[ Krankenversicherung private, Rechnungseinreichung ]]
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Rechnungseinreichung ]]<br />
 
Schlagwort: Belegeinreichung, Kostennachweis, Kostenerstattung
Schlagwort: Belegeinreichung, Kostennachweis, Kostenerstattung
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Version vom 13. Dezember 2016, 12:33 Uhr

Krankenversicherung private, Belegeinreichung / Kostennachweis

Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind. Die Rechnungen sind im Original einzureichen. Sie müssen die Namen der behandelten Personen, die Bezeichnung der Krankheiten, die Behandlungsdaten und auch die Angabe der einzelnen Leistungen oder der Ziffern der Gebührenordnungen enthalten.

Besteht eine Krankenhaustagegeldversicherung, so genügt eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Rechnungseinreichung

Schlagwort: Belegeinreichung, Kostennachweis, Kostenerstattung