Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Beitragsrückerstattung, Beitragsrückgewähr, Rückerstattung
Beitragsrückerstattung, Beitragsrückgewähr, Rückerstattung


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Version vom 15. November 2021, 09:05 Uhr

In der Krankheitskostenvollversicherung erfolgt bei Leistungsfreiheit die Rückerstattung von Beiträgen.

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist vom Geschäftsergebnis des Versicherers abhängig.

Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ist nicht vom Geschäftsergebnis abhängig und somit dem Versicherungsnehmer garantiert. Der Anspruch ist durch die AVB erklärt.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert von Versicherer zu Versicherer und ist von dem gewählten Tarif abhängig. Die Beitragsrückerstattung kann bis zu sechs Monatsbeiträge betragen. Das bedeutet für einen Angestellten, dass er unter Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils, für das leistungsfreie Jahr, quasi beitragsfrei versichert war.

Bekommen Sie eine Beitragsrückerstattung, geben Sie diese in der Steuererklärung an. Hierdurch verringern sich im Auszahlungsjahr die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge.


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