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Krankenversicherung private, Beamte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Besonderheit bei Beamtenkindern im Studium'''
'''Besonderheit bei Beamtenkindern im Studium'''


Oftmals sind die Kinder von Beamten auch in der privaten Krankenversicherung versichert. Als Studenten sind diese bis zu ihrem 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und profitieren von den günstigen Beiträgen der Restkostenversicherung. Danach wird ein  vergünstigter Studententarif veranschlagt, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Ab dem 30. Lebensjahr sind in der gesetzlichen Krankenversicherung die Studententarife nicht mehr gültig, während in der privaten Krankenversicherung der Studententarif noch bis zum 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Danach erheben die privaten Krankenversicherer die Normalprämie. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für Studenten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Erst bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit werden Studenten wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Oftmals entscheiden sich die Kinder von Beamten auch während des Studiums für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung. Dazu müssen Sie innerhalb der ersten 3 Studienmonate eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung gilt dann für die gesamte Studiendauer! Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und profitieren von den günstigen Beiträgen der Restkostenversicherung. Danach wird ein  vergünstigter Studententarif veranschlagt, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Ab dem 30. Lebensjahr sind in der gesetzlichen Krankenversicherung die Studententarife nicht mehr gültig, während in der privaten Krankenversicherung oft noch bis zum 39. Lebensjahr ein vergünstigter Tarif in Anspruch genommen werden kann. Danach erheben die privaten Krankenversicherer die Normalprämie. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für Studenten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Erst bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ( auch während des Studiums) werden Studenten wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.




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