Krankenversicherung private, Beamte: Unterschied zwischen den Versionen

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{| class="wikitable"
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{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Unabhängig vom Einkommen können Beamte und Beamtenanwärter zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.  
Unabhängig vom Einkommen können Beamte und Beamtenanwärter zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.  


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:Die restlichen Kosten müssen Beamte verpflichtend über die sog. private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die private Krankenversicherung bietet dafür spezielle Tarife zu günstigen Konditionen an. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen eine Vollkostenversicherung, für die der Beamte den kompletten Beitrag allein trägt und die den Beihilfeanspruch nicht ergänzt sondern weitestgehend ersetzt.
:Die restlichen Kosten müssen Beamte verpflichtend über die sog. private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die private Krankenversicherung bietet dafür spezielle Tarife zu günstigen Konditionen an. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen eine Vollkostenversicherung, für die der Beamte den kompletten Beitrag allein trägt und die den Beihilfeanspruch nicht ergänzt sondern weitestgehend ersetzt.


*'''Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Sie wird folgenden Personengruppen gewährt'''  
*'''Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Sie wird folgenden Personengruppen gewährt'''  
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:Beamte einiger Berufsfeuerwehren,<br />
:Beamte einiger Berufsfeuerwehren,<br />
:Justizvollzugsbeamte.<br />
:Justizvollzugsbeamte.<br />


:Die Angehörigen sind nicht heilfürsorgeberechtigt, jedoch beihilfeberechtigt, sofern sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
:Die Angehörigen sind nicht heilfürsorgeberechtigt, jedoch beihilfeberechtigt, sofern sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
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