Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim <big>'''Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung'''</big> handelt es sich um einen '''steuerfreien Zuschuss''' des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet.<br />
Beim <big>'''Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung'''</big> handelt es sich um einen '''steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.''' Die Obergrenze des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet.<br />
   
   


  <center>Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} beträgt der '''maximale Arbeitgeberzuschuss{{#var:3.6}} € monatlich.''' </center><br />
  <center>Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} beträgt der '''maximale Arbeitgeberzuschuss monatlich {{#var:3.6}} €.''' </center><br />




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:Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten:
:Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten:


:- Art der vertraglichen Leistungen,<br />
:Art der vertraglichen Leistungen,<br />
:- Angaben zur zuschussberechtigten Person,<br />
:Angaben zur zuschussberechtigten Person,<br />
:- Höhe des Beitrages.<br />
: Höhe des Beitrages.<br />




Ebenso bescheinigt der Krankenversicherer, dass die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss nach SBG V erfüllt sind.  
:Ebenso bescheinigt der Krankenversicherer, dass die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss nach SBG V erfüllt sind.  




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:Zu den Familienangehörigen zählen:
:Zu den Familienangehörigen zählen:


:- Ehepartner oder Lebenspartner<br />
:Ehepartner oder Lebenspartner<br />
:- Kinder<br />
:Kinder<br />
:- Stiefkinder<br />
:Stiefkinder<br />
:- Enkel<br />
:Enkel<br />
:- Pflegekinder<br />
:Pflegekinder<br />


:- Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
:Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt. <br />
:- generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
:generell bis 18 Jahre bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind<br />
:- bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />
:bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung<br />




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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)




'''Kontakt'''<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   
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