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Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige'''
'''Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige'''


Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, diese im Rahmen der Familienversicherung der gKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als 425 Euro haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei 450 Euro.
Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, diese im Rahmen der Familienversicherung der gKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei 450 Euro.




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