Krankenversicherung private, Antragsbindefrist

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 15. November 2016, 11:58 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Antragsbindefrist <br /> Bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung '''ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Krankenversicherung private, Antragsbindefrist

Bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers ist er an den Antrag nicht mehr gebunden. Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundes beim Versicherer.

Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist, Widerspruch, Widerspruchsrecht