Krankenversicherung private, Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung '''ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden''' (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers, ist er an den Antrag nicht mehr gebunden.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung '''ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden''' (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers, ist er an den Antrag nicht mehr gebunden.
Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundberichtes beim Versicherer.
Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundberichtes beim Versicherer.
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>  




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