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Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br />
Als auch abgelehnt gilt ein Antrag dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br />


Siehe auch:   [[Krankenversicherung private, Antragsbindefrist]]
 
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Antragsbindefrist]]


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