Krankenversicherung private, Altersrückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ein Teil des Beitrages zur privaten Krankenversicherung wird dazu verwendet um Rückstellungen fürs Alter aufzubauen.''' <br>
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Ein Teil des Beitrages zur privaten Krankenversicherung wird dazu verwendet um Rückstellungen für das Alter aufzubauen.''' <br>


Die Höhe der Altersrückstellungen ist gesetzlich vorgegeben. Sie dienen dazu, den Beitragsaufwand auch im Alter konstant zu halten. Bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens kann der Versicherte die Altersrückstellungen mitnehmen, meist jedoch mit deutlichen Abschlägen. Kehrt der Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, ist eine Mitnahme der Altersrückstellungen nicht möglich.  
Die Höhe der Altersrückstellungen ist gesetzlich vorgegeben. Sie dienen dazu, den Beitragsaufwand auch im Alter konstant zu halten. Bei einem Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens kann der Versicherte die Altersrückstellungen mitnehmen, meist jedoch mit deutlichen Abschlägen. Kehrt der Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, ist eine Mitnahme der Altersrückstellungen nicht möglich.  
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* '''Tarifwechsel beim selben Krankenversicherungsunternehmen'''<br />
* '''Tarifwechsel beim selben Krankenversicherungsunternehmen'''<br />


:Für privat Krankenversicherte besteht die rechtliche Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Krankenversicherungsunternehmens zu wechseln. Aufgrund des Tarifwechselrechtes nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer verpflichtet den Wechsel in einen gleichartigen Tarif zu ermöglichen. Die bereits erworbenen Altersrückstellungen kann der Versicherte beim internen Tarifwechsel problemlos mitnehmen. Beim Wechsel in einen gleichartigen Tarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig.
:Für privat Krankenversicherte besteht die rechtliche Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Krankenversicherungsunternehmens zu wechseln. Aufgrund des Tarifwechselrechtes nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer verpflichtet den Wechsel in einen gleichartigen Tarif zu ermöglichen. Die bereits erworbenen Altersrückstellungen kann der Versicherte beim internen Tarifwechsel problemlos mitnehmen. Beim Wechsel in einen gleichartigen Tarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig.
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* '''Mitnahme der Altersrückstellungen bei Versichererwechsel'''<br />
* '''Mitnahme der Altersrückstellungen bei Versichererwechsel'''<br />


:Beim Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens geht unter Umständen ein Teil der Altersrückstellungen verloren. Lediglich der Teil der Altersrückstellungen, der für den Basistarif anfällt, kann zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Dabei ist es unbedeutend, ob beim alten Versicherer nur ein Basis- oder ein darüber hinausgehender Tarif bestand und auch, ob ein Vollkostentarif oder der Basistarif beim neuen Anbieter gewählt wird.  
:Beim Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens geht unter Umständen ein Teil der Altersrückstellungen verloren. Lediglich der Teil der Altersrückstellungen, der für den Basistarif anfällt, kann zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Dabei ist es unbedeutend, ob beim alten Versicherer nur ein Basis- oder ein darüber hinausgehender Tarif bestand und auch, ob ein Vollkostentarif oder der Basistarif beim neuen Anbieter gewählt wird.  
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* '''Altersrückstellungen vor dem 01.01.2009'''<br />
* '''Altersrückstellungen vor dem 01.01.2009'''<br />


:Altersrückstellungen, die vor 2009 gebildet wurden, sind von der Mitnahme-Regelung ausgenommen. Versicherte, die bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert waren, konnten nur vorübergehend bei einem Anbieterwechsel im ersten Halbjahr 2009 die Altersrückstellungen für den Basistarif mitnehmen. Vor und nach diesem Zeitraum gingen den Bestandskunden bei einem Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens die Altersrückstellungen verloren, was zu hohen Rückstellungs-Einbußen führen kann. Neukunden (ab dem 01.01.2009) hingegen können bei einem Anbieterwechsel die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes mitnehmen.
:Altersrückstellungen, die vor 2009 gebildet wurden, sind von der Mitnahme-Regelung ausgenommen. Versicherte, die bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert waren, konnten nur vorübergehend bei einem Anbieterwechsel im ersten Halbjahr 2009 die Altersrückstellungen für den Basistarif mitnehmen. Vor und nach diesem Zeitraum gingen den Bestandskunden bei einem Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens die Altersrückstellungen verloren, was zu hohen Rückstellungs-Einbußen führen kann. Neukunden (ab dem 01.01.2009) hingegen können bei einem Anbieterwechsel die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes mitnehmen.
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* '''Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung'''
* '''Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung'''


:Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Umlagenfinanzierung und kennt daher keine Altersrückstellungen. Aufgrund des Umlageverfahrens werden die meist erhöhten Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder von den jüngeren Kassenmitgliedern mitfinanziert.  
:Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Umlagenfinanzierung und kennt daher keine Altersrückstellungen. Aufgrund des Umlageverfahrens werden die meist erhöhten Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder von den jüngeren Kassenmitgliedern mitfinanziert.  
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'''Siehe:''' <br />
'''Siehe''' <br />
So hoch sind die derzeitigen Rücklagen der PKV:  ►[https://www.zukunftsuhr.de www.zukunftsuhr.de]  <br />
So hoch sind die derzeitigen Rücklagen der PKV:  ►[https://www.zukunftsuhr.de www.zukunftsuhr.de]  <br />




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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)




'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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