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Krankenversicherung private, Altersrückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Umlagenfinanzierung und kennt daher keine Altersrückstellungen. Aufgrund des Umlageverfahrens werden die meist erhöhten Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder von den jüngeren Kassenmitgliedern mitfinanziert.  
:Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Umlagenfinanzierung und kennt daher keine Altersrückstellungen. Aufgrund des Umlageverfahrens werden die meist erhöhten Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder von den jüngeren Kassenmitgliedern mitfinanziert.  
Die angesammelten Altersrückstellen verbleiben bei der privaten Krankenversicherung und kommen den übrigen Versicherten zugute.  
:Die angesammelten Altersrückstellen verbleiben bei der privaten Krankenversicherung und kommen den übrigen Versicherten zugute.  


:Jedoch besteht für Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit die angesammelten Altersrückstellungen weiterhin zu nutzen. Wird eine private Krankenzusatzversicherung, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, beim bisherigen Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen, so können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Die Anrechnung ist möglich bei Zusatztarifen der Bereiche Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung.
:Jedoch besteht für Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit die angesammelten Altersrückstellungen weiterhin zu nutzen. Wird eine private Krankenzusatzversicherung, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, beim bisherigen Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen, so können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Die Anrechnung ist möglich bei Zusatztarifen der Bereiche Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung.
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