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Krankenversicherung private, Altersrückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Tarifwechsel beim selben Krankenversicherungsunternehmen'''
* '''Tarifwechsel beim selben Krankenversicherungsunternehmen'''<br />


Für privat Krankenversicherte besteht die rechtliche Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Krankenversicherungsunternehmens zu wechseln. Aufgrund des Tarifwechselrechtes nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer verpflichtet den Wechsel in einen gleichartigen Tarif zu ermöglichen. Die bereits erworbenen Altersrückstellungen kann der Versicherte beim internen Tarifwechsel problemlos mitnehmen. Beim Wechsel in einen gleichartigen Tarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig.
Für privat Krankenversicherte besteht die rechtliche Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Krankenversicherungsunternehmens zu wechseln. Aufgrund des Tarifwechselrechtes nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer verpflichtet den Wechsel in einen gleichartigen Tarif zu ermöglichen. Die bereits erworbenen Altersrückstellungen kann der Versicherte beim internen Tarifwechsel problemlos mitnehmen. Beim Wechsel in einen gleichartigen Tarif ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig.
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'''Mitnahme der Altersrückstellungen bei Versichererwechsel'''
* '''Mitnahme der Altersrückstellungen bei Versichererwechsel'''<br />
 


Beim Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens geht ein Teil der Altersrückstellungen verloren. Lediglich der Teil der Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes können zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Unabhängig davon, ob ein Vollkostentarif oder der Basistarif beim neuen Anbieter gewählt wird. Der bisherige Tarif bei alten Versicherer ist unbedeutend.
Beim Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens geht ein Teil der Altersrückstellungen verloren. Lediglich der Teil der Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes können zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Unabhängig davon, ob ein Vollkostentarif oder der Basistarif beim neuen Anbieter gewählt wird. Der bisherige Tarif bei alten Versicherer ist unbedeutend.
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Versicherte, die bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert waren, konnten im ersten Halbjahr 2009 einen Großteil der Altersrückstellungen mitnehmen. Wurde der Wechsel nicht vollzogen, ist an den Krankenversicherer gebunden. Denn Altersrückstellungen, die vor 2009 gebildet wurden, sind von der Mitnahme-Regelung ausgenommen. Neukunden hingegen können bei einem Anbieterwechsel die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes mitnehmen.
Versicherte, die bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert waren, konnten im ersten Halbjahr 2009 einen Großteil der Altersrückstellungen mitnehmen. Wurde der Wechsel nicht vollzogen, ist an den Krankenversicherer gebunden. Denn Altersrückstellungen, die vor 2009 gebildet wurden, sind von der Mitnahme-Regelung ausgenommen. Neukunden hingegen können bei einem Anbieterwechsel die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes mitnehmen.
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'''Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung'''
* '''Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung'''


Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Umlagenfinanzierung und kennt daher keine Altersrückstellungen. Aufgrund des Umlageverfahrens werden die erhöhten Krankheitskosten der meist älteren Kassenmitglieder von den jüngeren Kassenmitgliedern mitfinanziert.  
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Umlagenfinanzierung und kennt daher keine Altersrückstellungen. Aufgrund des Umlageverfahrens werden die erhöhten Krankheitskosten der meist älteren Kassenmitglieder von den jüngeren Kassenmitgliedern mitfinanziert.  
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