Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei:

- Personen, die freiberuflich oder selbständig tätig sind
- Beamten
- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen
- Personen, die schwerbehindert sind
- Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für XXX 2017 XXXX € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können.


miniatur Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen

Schlagwort: