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Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen<br />
Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen<br />


Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Geregelt in § 240 SGBV.
Zu diesen Einnahmen die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen:
Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen:


Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen _ 2]6 Seiten !!]
Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen] 26 Seiten !


'''Bei Arbeitnehmern''' wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (XXX 2016: monatlich 4.237,50 Euro) zugrunde gelegt.<br />
'''Bei Arbeitnehmern''' wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (XXX 2016: monatlich 4.237,50 Euro) zugrunde gelegt.<br />
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